Zur Leserumfrage: In der TH technische Informationen zur Wartung/Reparatur alter Technik veröffentlichen? Von Hans-Joachim Richter, dessen detaillierter Artikel zur Wartung eines sowjetischen Reglers Anlass für die Leserumfrage war Habe die „fünf Seiten drögen Textes“, so hattest Du es ja im Editorial benannt, inzwischen noch einmal in aller Ruhe durchgearbeitet und denke, jetzt ist es an der Zeit, dass auch ich meinen „Senf“ dazugebe. Auf Deinen Aufruf vom 11.06.2021, den ich per E-Mail erhalten hatte, habe ich bewusst nicht geantwortet, da es sich letztendlich um die Reaktion auf ein auf mich zurückgehendes Dokument handelte. Ich wollte mir an dieser Stelle nicht herausnehmen, eine „Verteidigung“ zu produzieren, sondern erstmal die Meinungen anderer Leser zu Wort kommen lassen. Zu Dokumentation selbst: Sie war ursprünglich dazu gedacht, als „Slide Show“ auf meinem YouTube-Kanal veröffentlicht zu werden. Da ich in diesem Fall auch als „Herausgeber“ im Sinne des deutschen Presserechtes aufgetreten wäre, habe ich mir im Vorfeld sehr wohl Gedanken über die möglichen Wirkungen dieser Slide Show gemacht. Viele dieser Überlegungen habe ich in dem sehr ausführlichen Beitrag von RA Volker Mundt zum Thema „Haftung“ in der TH 16 wiedergefunden. In den 1980ern habe ich mich als Flugsicherheitsoffizier PA 200 Tornado (das ist der, der u.a. Zwischenfälle und Unfälle mit Luftfahrzeugen untersucht), ebenfalls als Simulatorlehroffizier (hatte neben meinem Euch bekannten Job als Aufklärer noch ein paar Nebentätigkeiten) und später als Mitarbeiter der DEKRA Norderstedt am LKW-Fahrsimulator(2006-2010) immer wieder mit dem Thema „Operator Mishandling“ beschäftigen müssen. Die Antwort zur Frage: Was kann ich mit einem Objekt z.B. einem Flugzeug, einem LKW oder auch wie in diesem Fall einem Lungenautomaten alles machen, wenn ich es nicht zum beschriebenen Zweck bzw. entgegen verbindlicher Vorschriften einsetze. Das Raster reicht von der Beschädigung oder Zerstörung des Objektes selbst bis zu tödlichen Unfällen durch das Objekt (z.B. terroristische Gewaltakte durch LKW in Berlin und Nizza 2016) oder „nur“ ein Schaden an der Gesundheit oder der Verlust des Lebens eines Benutzers. Um hier weitgehend sicher zu sein, habe ich vor der Restauration des AVM-1, tatsächlich sogar bereits vor dessen Kauf, eine Menge andere Informationen ausgewertet. Auf YouTube fanden sich bis 2019 eine Reihe Videos zu diesem Thema, in der Regel auf Russisch, die Urheber meist Tauchmeister bzw. Gerätewarte der DOOSAF bzw. OSVOD-Organisationen. Auf der Website der russischen Marine waren bis 2019 eine Menge Originaldokumente frei zugänglich, das reichte sogar bis zu Unfallberichten der Tauchunfälle in der sowjetischen und später russischen Marine mit eben diesen Objekten. Beginnend 2019 wurden eine Reihe dieser Beiträge vermutlich auf politischen Druck hin gelöscht, auch die Website der russischen Marine ist für Ausländer nur noch eingeschränkt zugänglich. Bei genauer Prüfung war mir dann das Medium YouTube für meine geplante Slide Show zu öffentlich, ein Medium, das sich auf den fachlich interessierten Kreis von in der Regel technisch vorgebildeten oder zumindest interessierten Nutzern beschränkt, wie in diesem Falle die TH, fand ich aber durchaus angemessen. Wie Herr RA Mundt in seinem Beitrag sehr richtig bemerkt, befinden wir uns hier im deutschen bzw. EU-Rechtskreis (mit dokumentierten Gesetzen und Verordnungen) und unterliegen nicht den Gepflogenheiten der US-amerikanischen allein auf der US-Verfassung und deren Grundsätzen basierenden „gesprochenen“ Rechts (bei einem Youtube-Beitrag kann das u.U. anders sein). Die Begriffe „Produkthaftung“, „Vorsatz“, einfache und grobe „Fahrlässigkeit“ sind bei uns sehr konkret definiert. Meine Verantwortung als Urheber ist mir durchaus bewusst und ich habe meine Beiträge anhand der vorgenannten Begriffe (z.B. Beitrag = Produkt) abgeprüft. Nach meinem „besten Wissen und Gewissen“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung halte ich den Beitrag für den lesenden Personenkreis für nicht bedenklich. Ich möchte mir an dieser Stelle den Hinweis erlauben, dass Tauchen in Deutschland für jedermann möglich ist und an allen Stellen, wo es nicht explizit verboten oder durch die lokalen Definitionen von „Privatgrund“ oder „Allgemeinnutzung“ eingeschränkt wird, auch durchgeführt werden kann. Noch, und das ist gut so, gibt es weder amtliche Tauchscheine (wie beim Auto, Flugzeug, oder Boot) noch amtliche Zulassungsvorschriften für Tauchgeräte mit Ausnahme des § 15 BetriebssichV (Flaschen-Tüv). Vorschriften dieser Art könnten den betriebsfähigen Erhalt von historischen technischen Gegenständen (nicht allein nur Tauchgeräte) sinnlos und u.a. deren Einsatz im Rahmen von Veranstaltungen unmöglich machen. Das wäre sehr schade. Deswegen ist es weiterhin wichtig, dass Medien darüber im Rahmen unserer Pressefreiheit darüber berichten und Beiträge veröffentlichen. Für das Lob, das ich an verschiedenen Stellen wegen „akribischer Arbeit“ erhalten habe, möchte ich mich herzlich bedanken. Würde mich freuen, wenn mein Maßstab mit verhindern könnte, dass es zu den befürchteten „gefährlichen Bastelarbeiten“ kommt. Zum Artikel "Taucheruhren aus dem VEB Uhrenkombinat Ruhla" in der TH 13, 2020 Von Dr. Lothar Seveke Mir ist inzwischen aufgefallen, dass ich eine wichtige Literaturstelle zu meinem o.g. Artikel übersehen habe, nämlich "Taucheruhren unter der Lupe, eine Betrachtung von Helmut Kessner" in der POSEIDON 71 von 1967 (weil ich so etwas zu der Zeit nicht erwartet hätte), Artikel siehe t1p.de/amynq Helmut Kessner gehörte zum Urgestein des Tauchsports in der DDR und engagierte sich allgemein anerkannt für dessen technische Entwicklung. Anlass des Artikels war die vom ZTSK der DDR unterstützte Kuba-Expedition, die dem Abbau eines Korallenriffs für das Meereskundemuseum Berlin diente. Dafür wurden offensichtlich einige "importierte" und für den militärischen Bereich im Ostblock produzierte Taucheruhren zur Verfügung gestellt und im tropischen Meer getestet. Dass man sich das 1967 in der POSEIDON traute zu berichten, ist schon etwas erstaunlich, wenn man den für DDR-Taucher verfügbaren (Eigenbau-) Stand betrachtet (Bild rechts). Zum Artikel "Die Nass-U-Boote des Jean-Claude Havas" von Philippe Rousseau, TH 16, 2021 Nachricht von L. Seveke Passend zu dem Artikel aus der TH16 kam die Nachricht, dass unserem Freund Allan Kessler von der HDS Australien/Pazifik zufällig ein Nass-U-Boot aus den 1960-er Jahren "über den Weg gelaufen" ist und er es erwerben konnte. Wie Jeff Maynard vom "Classic Diver", der Zeitschrift der HDS AusPac schreibt, kam es wohl für Fernsehserien über das Great Barrier Reef und für Filme wie Thunderball (James Bond) nach Australien. Es wurde von der italienischen Firma Cos.Mo.S nach dem Muster der "Chariots" aus dem 2. Weltkrieg entwickelt und unter dem Namen "Seahorse II" verkauft. Nun soll es von einer Arbeitsgruppe der HDS AusPac restauriert werden, und wir werden sicher zu gegebener Zeit wieder davon hören.